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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2009 - L 10 R 377/08   

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https://dejure.org/2009,116567
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2009 - L 10 R 377/08 (https://dejure.org/2009,116567)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.10.2009 - L 10 R 377/08 (https://dejure.org/2009,116567)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - L 10 R 377/08 (https://dejure.org/2009,116567)
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  • BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 43/83

    Verweisungstätigkeit - Summierung von Leistungsbeschränkungen - Schwere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2009 - L 10 R 377/08
    Die Erwerbsfähigkeit des Klägers ist auch nicht aufgrund einer Summierung ungewöhnlicher Leistungsbeschränkungen oder einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung so einschneidend gemindert, dass es fraglich sein könnte, ob es überhaupt Tätigkeiten gibt, deren Anforderungen er gewachsen ist (vgl. BSG, Urteil vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 - SozR 2200 § 1246 Nr. 17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2003 - L 10 RI 309/01

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit; Zumutbarkeit von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2009 - L 10 R 377/08
    Zudem hat er berufskundliche Gutachten des Diplom-Verwaltungswirts O. vom 27. Februar, 14. März und 6. Mai 2003 aus den vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen unter den Az. L 10 RI 309/01 und L 2 RI 398/02 und vor dem Sozialgericht Braunschweig unter dem Az. S 2 RJ 201/00 geführten Rechtsstreiten in den Rechtsstreit eingeführt.
  • BSG, 27.04.1977 - 5 RJ 148/76

    Facharbeiter - Verweisbarkeit - Zumutbarkeit - Tätigkeit eines Pförtners -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2009 - L 10 R 377/08
    Die Erwerbsfähigkeit des Klägers ist auch nicht aufgrund einer Summierung ungewöhnlicher Leistungsbeschränkungen oder einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung so einschneidend gemindert, dass es fraglich sein könnte, ob es überhaupt Tätigkeiten gibt, deren Anforderungen er gewachsen ist (vgl. BSG, Urteil vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 - SozR 2200 § 1246 Nr. 17).
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